FAQ Totalverweigerung

Antworten auf die häufigsten Fragen zur totalen Kriegsdienstverweigerung

Von Kai Osterhage

In diesen FAQ (Frequently Asked Questions) habe ich versucht, die häufigsten Fragen zur totalen Kriegsdienstverweigerung zusammenzufassen und darauf kurze und dennoch schlüssige Antworten zu geben. Aufgrund der juristischen und politischen Dimension der Thematik kann diese FAQ nicht vollständig erklärend sein. Ich bin jedoch gerne bereit, weitere Fragen, Hinweise, Verbesserungsvorschläge etc. aufzunehmen.


Was ist Totale Kriegsdienstverweigerung und warum entscheidet sich jemand dazu?

Totalverweigerung bezeichnet die Verweigerung der Wehrpflicht, also die totale Verweigerung von Wehr-, Zivil- und allen anderen Ersatzdiensten. Der Schritt zur Totalverweigerung kann jederzeit erfolgen, vor der Erfassung und auch während des bereits angetretenen Dienstes. Totalverweigerung setzt die Überzeugung voraus, daß dies eine Antwort auf kriegsvorbereitende Zwangsdienste und Planungen sowie die wachsende Militarisierung der gesamten Gesellschaft sein kann. Sie setzt weiterhin die Erkenntnis voraus, daß auch die Ersatzdienste ohne Waffe militärisch verplant sind. Totalverweigerung ist die konsequenteste Form der Verweigerung aller Kriegsdienste mit oder ohne Waffe. Es steht auch generell die Verweigerung aller Zwangsdienste dahinter, in der Überzeugung, daß Zwangsdienste obsolete Relikte totalitärer Regime sind, die eine moderne, sozial eingestellte Gesellschaft nicht nötig haben sollte.


Ist Zivildienst nicht besser, fairer, sozialer?

Zivildienstleistende sind vollständig in die Kriegsplanungen im Rahmen des Gesamtverteidigungskonzeptes eingebunden. Dies ist im Wehrpflicht-, Zivildienst-, Arbeitssicherstellungs- und im Katastrophenschutzergänzungsgesetz sowie in den Rahmenrichtlinien für die Gesamtverteidigung des Bundesinnenministeriums nachzulesen.

Recht konkrete Vorstellungen von denTätigkeiten Zivildienstleistender im Kriegsfall äußerte Heiner Geißler 1983 in einem Interview: "Das kann im Verteidigungsfall bedeuten, daß der Zivildienstleistende im Luftschutz oder Feuerlöschdienst und beim Blindgängerentschärfen eingesetzt würde." Aber auch im Sanitätswesen, der Waffenproduktion und anderen kriegsrelevanten Arbeitsbereichen ist der Zivi 'gut aufgehoben'.

Zivildienst ist also auch Kriegsdienst. Im Art.4 Abs.3 GG steht: "Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz." Im Umkehrschluß bedeutet dies, jeder darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdiensst ohne Waffe gezwungen werden. Es ergibt sich daraus, daß es laut Grundgesetz gar kein richtiges Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt. Wer aber den Kriegsdienst als solchen verweigern will, will auch den ohne Waffe verweigern.

Ein Kriegsdienstverweigerer, der – als jemand, der den Kriegsdienst grundsätzlich ablehnt – einen Ersatzdienst leistet, erfüllt damit nicht nur die Wehrpflicht, sondern erkennt darüber hinaus einen Zwangsdienst als Sanktionierung der nicht erfüllten Wehrpflicht an. Der Ersatzdienst dient auch der Aufrechterhaltung von Disziplin und hat Strafcharakter. Der Kriegsdienstverweigerer wird bestraft, weil er nicht bereit ist, Militarismus und die damit verbundene Form der angeblichen Konfliktlösung (löst Krieg wirklich Konflikte?) zu akzeptieren. Er wird bestraft, indem er eine Ersatzleistung mit empfindlichen Nachteilen erbringen muß. Diese Leistung wird als Abweichung der Norm zusätzlich gesellschaftlich diffamiert. Norm ist, Soldat zu sein. Abnorm ist Kriegsdienstverweigerung. Und am schlimmsten ist totale Kriegsdienstverweigerung als konsequenteste Form der Kriegsdienstverweigerung.

Der Zivildienst produziert darüberhinaus durch Drücken der Löhne und Verdrängung ausgebildeter Pflegekräfte Pflegenotstand und volkswirtschaftlichen Schaden. Zu diesem Thema gibt es bereits mehrere Studien. Sie alle kommen zu dem gleichen Schluß: Ein Pflegesystem ohne Zivis ist nicht nur finanzierbar, sondern wäre auch effektiver. Darauf kann hier allerdings nicht im einzelnen eingegangen werden. Material dazu kann beim Verfasser angefordert werden.


Wäre die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht nicht gerechter?

Mit der Einführung eines allgemeinen Zwangs- oder Pflichtdienstes würde verschiedensten Völker- und Menschenrechten sowie Teilen des Grundgesetzes die Gültigkeit in der Bundesrepublik abgesprochen werden.

Dazu ein kurzer Exkurs in die Geschichte:

1931 wurde in der Weimarer Republik der freiwillige Arbeitsdienst entwickelt. Die Nazis machten daraus einen Zwangsarbeitsdienst, der in der Überschrift "Arbeit macht frei" auf den Toren bestimmter – uns bekannter – Lager gipfelte. Aus gutem Grund also wurden die folgenden Paragraphen ins Grundgesetz aufgenommen:

Wichtig ist auch der Blick auf internationales Recht, dessen Gültigkeit im Art. 25 des GG festgelegt ist: In der "Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte" von 1950, heißt es beispielweise:

Im "Übereinkommen über Zwangs- und Pflichtarbeit" vom 28. Juni 1930, das 1956 in der Bundesrepublik Gesetzkraft erlangte, wird in Artikel 2 als

Drei Jahre später wurde das "Übereinkommen über die Abschaffung derZwangsarbeit" vom 25. Juni 1957 im Bundesgesetzblatt auf Seite 442 veröffentlicht: 1973 erlangte der "Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte" vom 19. Dezember 1966 aus den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen Gesetzeskraft in der Bundesrepublik, und so wurde auf Seite 1534 im Bundesgesetzblatt folgendes veröffentlicht:

Die einzig zugelassenen Ausnahmen gibt es in Katastrophenfällen, der Wehrpflicht, der "Zwangsarbeit bei gerichtlich angeordnetem Freiheitsentzug" (Art. 12 Abs. 3 GG), sowie den Arbeiten oder Dienstleistungen, die zu den normalen Bürgerpflichten gehören. Normale Bürgerpflicht heißt – wenn man nicht am Reichsarbeitsdienst anknüpfen will – im "sauberen" Deutschland zum Beispiel Bürgersteigreinigungspflicht.

Die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht würde Deutschland international isolieren, da es dadurch drei ratifizierte Übereinkommen auf der Ebene der Vereinten Nationen sowie zwei Übereinkommen auf der Ebene der Internationalen Arbeitsorganisationen aufkündigen würde. Und wer wolle wohl beschließen, daß die Menschenrechtskonvention in Deutschland – einem angeblich demokratischen Staat – keine Gültigkeit mehr besitzen solle?


Sind Totalverweigerer Drückeberger?

Es geht nicht darum, sich vor irgendetwas zu drücken. In Anbetracht von drohenden fünf Jahren Knast bzw. einer fast sicheren Vorbestrafung ist dies wohl auch nicht möglich ist. Wer den un/bewaffneten Kriegsdienst verweigert, tut dies, da ihm sein Gewissen sagt: An Kriegen darfst Du Dich nicht beteiligen. Daraus folgt, daß auch der sogenannte "Zivildienst" vom Gewissen her zu verweigern ist, da dieser ebenfalls militärisch verplant ist. Oft genug wird auch von Richtern bestätigt, daß Totalverweigerer eine einmalige und endgültige Gewissensentscheidung gegen die Erfüllung der Wehrpflicht getroffen haben.

Wenn es um das Töten geht, in machtpolitischem Auftrag als Krieg bezeichnet, weigern sich Totalverweigerer, dies zu unterstützen. Dafür nehmen sie zum Teil herbe Konsequenzen in Kauf. Die Vereinfachung, daß Totalverweigerer nur dem Lustprinzip und ihrem persönlichen Egoismus folgen – da Gesetze beachten keinen Spaß macht – zeugt von nicht allzu tiefer Reflektion der Grundlagen von Gesellschaft im Allgemeinen und Demokratie im Besonderen. Ebenso zeugt es von der Ignoranz gegen die Argmente der Totalverweigerer und/oder Unkenntnis. Totalverweigerer erweisen der Gesellschaft durch ihre Verweigerung durchaus einen Dienst, mit Sicherheit einen größeren als diejenigen, die völlig gedankenlos bereit sind, Kriegsvorbereitungen durch die Erfüllung der Wehrpflicht zu unterstützen, bloß weil es eben Gesetz ist.


Sind Totalverweigerer Märtyrer?

Es ist schon paradox, wie häufig die gleichen Leute Totalverweigerer mit gegensätzlichen Extremen bezeichnen. Besonders deutlich wird dies, wenn Totalverweigerer sich erst anhören müssen, sie seien Drückeberger (oder gar Schmarotzer) und ihnen im nächsten Moment bescheinigt wird, sie seien Märtyrer. Jeder mag sich einmal selbst einige Gedanken darüber machen, ob sich dies nicht gegenseitig ausschließt.

Der Totalverweigerer muß gezwungenermaßen für sein Tun (und Lassen) die Folgen in Kauf nehmen. Häufig wird er ob der Folgen als Märtyrer bezeichnet. Nun sind Kriminalisierung und Bestrafung aber traurige und bittere Folgen des Handelns von Totalverweigerern, und nicht etwa die Ziele; daß Totalverweigerer bereit sind, diese auf sich zu nehmen, mag ein Zeichen für die Ernsthaftigkeit ihrer Entscheidung sein – nichtsdestotrotz würden sie genauso handeln und wären froh darüber, gäbe es diese Folgen nicht.

Christian Herz schreibt in seinem Buch Totalverweigerung: Eine Streitschrift für die totale Kriegsdienstverweigerung:

"Zunächst einmal fällt auf, daß durch diesen Vorwurf [des Märtyrertums] Wissen und Überzeugung in die Ecke des Realitätsfernen verlegt werden. Durch die Qualifizierung der Totalverweigerung als Glaubensfrage mindert sich die Bereitschaft zurAuseinandersetzung. Daraus könnte gefolgert werden, daß diejenigen, die der Totalverweigerung Märtyrertum vorwerfen, versuchen zu verdrängen. Es ist sinnlos, mit einer Unterstellung auf eine Unterstellung zu antworten, aber es drängt sich der Verdacht auf, daß das Abdrängen der Totalverweigerung ins Märtyrertum eine ähnliche Funktion hat, wie die Entpolitisierungsmasche vieler Gerichte.
[...]
Ängste und Befürchtungen vor dem Knast akzeptieren wir als Argument gegen die Totalverweigerung (auch und gerade, weil wir sie selbst immer wieder neu durchleben). Wir verwahren uns aber gegenAusgrenzungs- und Abdrängungsversuche ins nicht ganz ernstzunehmende "Lager der Moralapostel".

Es sollte ein jeder selbst prüfen, ob er den Märtyrervorwurf nicht deswegen erhebt, weil er selbst zu viel Angst vor den Konsequenzen hat und versucht, diese zu vertuschen, indem er die Totalverweigerung angreift. Die Angst ist uns nachvollziehbar, der Angriff ist ungerechtfertigt. Obendrein verhindert der Märtyrervorwurf die sachliche Debatte und weist dem Totalverweigerer eine Schublade zu, die nur geöffnet wird, um neue "Fälle" dort zu verwahren.
[...]
Um Totalverweigerer zu verstehen, ist es aber wichtig, sich auf ihre Argumente einzulassen, die Vorwürfe gewissenhaft zu prüfen und sie nicht als von Gerichten verfolgte Leidende zu bedauern. Der unfreiwillige Gang ins Gefängnis soll ein Signal sein.

Vor dem Hintergrund der vorgetragenen Argumente ist das keinesfalls als bewußstes Leid-auf-sich-nehmen im Sinne eines Märtyriums zu verstehen, sondern als Demonstrationsakt, um zu vermitteln, daß wir nicht nur argumentieren, sondern auch handeln.


Wählen Totalverweigerer willkürlich, welche Rechte und Pflichten sie akzeptieren?

Ein Soldat erkennt die Rechte anderer Personen nicht an, so zum Beispiel das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Art. 2 GG) sowie das Recht auf Leben (Art. 2 der Menschenrechtskonvention). Er nimmt den Tod anderer Menschen billigend in Kauf und das nicht aus einer Notwehrsituation heraus, sondern auf Befehl. Er handelt offiziell nicht mehr auf eigene Verantwortung. Wenn dieser Soldat nun aber verletzt und nicht mehr in der Lage ist, sein Leben zu schützen, hätte er gern, daß ihm selbst die obengenannten Rechte zuteil würden. Andere sollen ihn schützen oder die Sanitäter sollen sich seiner annehmen. Er beansprucht also Rechte, die er anderen nicht zugesteht.

Es geht nicht darum, willkürlich Rechte und Pflichten anzuerkennen und andere nicht. Nach der Überzeugung der Totalverweigerer sind einige als Gesetz niedergeschriebene Pflichten alles andere als gerecht. Sie nehmen sich das Recht, solche Pflichten zu bekämpfen, zu ändern und so auf die Gesellschaft Einfluß zu nehmen. Sie haben das gleiche Recht, wie jeder andere Mensch auch, ihr Lebensumfeld, die Gesetze und Bedingungen hier zu ändern. Rechte und Pflichten sind nichts Statisches oder Gottgegebenes. Sie sollten dynamisch sein und sollten an bestimmte Lebensbedingungen angepaßt sein. Rechte und Pflichten sollten miteinander korrespondieren, und sie sollten angemessen sein. Ein Unterkapitel des Minderheitenschutzes sieht im Übrigen vor, daß auf Rechte verzichten kann, wer die entsprechenden Pflichten (zum Beispiel aus Gewissensgründen) nicht zuzumuten sind. Wenn irgendmöglich, sollten die Rechte trotzdem in Anspruch genommen werden können.


Welche strafrechtlichen Konsequenzen haben Totalverweigerer zu erwarten?

Vor Gericht Totalverweigerung "Fahnenflucht" (bei jemandem, der keinen KDV-Antrag gestellt hat) bzw. Dienstflucht (bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern). Die potentielle Höchststrafe beträgt fünf Jahre Knast ohne Bewährung für beide Straftatsbestände. In der Praxis jedoch ist ein solches Urteil noch nicht ausgesprochen worden.

Es ist nicht auszuschließen, daß ein Totalverweigerer zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wird, andererseits zur Zeit aber auch nicht sehr wahrscheinlich. 1994 wurde als durchschnittliche Strafe drei bis sechs Monate Knast auf zwei Jahre Bewährung verhängt. Es gab auch Geldstrafen, die allerdings stark variierten. Das bisher härteste Urteil betrug 22 Monate Knast ohne Bewährung; dieses Urteil liegt allerdings schon mehr als zehn Jahre zurück. Dem stehen einige Verwarnungen und Freisprüche gegenüber. Viel hängt hier von der jeweiligen politischen Lage und der Begründung des Totalverweigerers ab.

Mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten (auch zur Bewährung) ist man vorbestraft. Vorstrafen bis zu drei Monaten oder Geldstrafen unter 90 Tagessätzen werden im polizeilichen Führungszeugnis nicht aufgeführt. Wird der Totalverweigerer nach Jugendstrafrecht (bis 21 Jahre) verurteilt, taucht die Strafe ebenfalls nicht auf. Liegt das Strafmaß zwischen drei und zwölf Monaten, wird die Eintragung der Strafe nach drei Jahren aus dem Zeugnis gestrichen. Strafen, die über ein Jahr hinausgehen, werden erst nach fünf Jahren gestrichen.


Welche Nachteile erwachsen Totalverweigerern außer den strafrechtlichen Konsequenzen?

Nachteile bestehen vor allem in den unterschiedlichen Graden der gesellschaftlichen Ächtung: Jahrelanger Streß mit Behörden, Freunden, evt. Eltern oder Arbeitgebern. Nach den Gerichtsverfahren, welche Zeit und Geld rauben, droht eine erneute Heranziehung zum Zivil- bzw. Wehrdienst und ein evtuelles neues Verfahren mit evtueller erneuter Bestrafung. Das sehr unterschiedlich, eine generelle Aussage dazu ist nicht möglich. Wer eine totalverweigern will, sollte sich vorher genauestens Gedanken über die möglichen Folgen machen - es gehört Überzeugung und die Courage dazu, für diese Überzeugung mit allen ihren Konsequenzen einzutreten.

Die größten Probleme werden viele Totalverweigerer allerdings mit sich selbst haben. Sie sind durch die ständige Auseinandersetzung mit der Umwelt und den Mitmenschen gezwungen, die eigene Position und das eigene Handeln permanent in Frage zu stellen. Das kann dazu führen, daß einige Ansichten so gestärkt werden, daß sie nahezu unveränderbar Einzug in die Moralvorstellungen und ethischen Maßstäbe des Betreffenden halten. Auch werden viele Fragen auftauchen, auf die Antworten nicht sofort zur Hand sind, sondern erst im Laufe der Zeit entwickelt werden müssen.


Totalverweigerer: Rufer in der Wüste?

Natürlich gehören Totalverweigerer einer Minderheit an. Das allein sollte jedoch kein Grund sein, von einer Totalverweigerung abzusehen, sonst könnte man ja auch gleich alle oppositionellen Bestrebungen fallen lassen. Allein steht man jedenfalls nicht da, auch wenn die meißten anderen Menschen mit offener Abneigung oder zumindest Unverständnis reagieren. Es gibt zum Beispiel eine Reihe von Hilfs- und Unterstützungsorganisationen. Eine Adressenliste kann beim Verfasser angefordert werden.


Literatur zur Totalverweigerung


FAQ (Frequently Asked Questions) von Kai Osterhage, Gustav-Müller-Str. 35/1, 10829 Berlin, E-Mail: skai@gandalf.berlinet.de
Veröffentlichung mit Genehmigung des Autors. Stand: August 1995

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