DSMRD
February 19th, 2005, 06:59 AM
Quelle Freie Widerstand: http://www.freier-widerstand.net/text.php?id=275
„Back to the roots“ – oder- europaweite Verfolgung
Diese Nachricht wurde am 31.01.2005 veröffentlicht
Wieder einmal ist es soweit, ich wurde wiederum ausgeliefert. Hintergrund : 2 europäische Haftbefehle aufgrund politisch-motivierter Urteile
Kurz zur Vorgeschichte: Im Dezember 2000 bekam ich eine Stelle in den Niederlanden, aufgrund der desolaten Lage in der Brd war dies die einzige Möglichkeit mittelfristig wieder in einer Lohnbeschäftigung zu stehen, nachdem der Staats- und Verfassungsschmutz mir zuvor mehrere Möglichkeiten verbaut hatte, nach einer 18monatigen-Freiheitsstrafe für „politische Delikte“ ( darunter „Verunglimpfung des Staates“- wie man den noch verunglimpfen soll ist mir bis heute unbegreiflich, sowie Verwendung altgermanischer Runen – soviel zur Aufrechterhaltung der eigenen Kultur in diesem System und „Volksverhetzung“ weil ich einen Brief eines amerikanischen Verfassungsvaters veröffentlich hatte in welchem dieser die Eigenschaften einer „auserwählten“ Gruppe zutreffend beschrieb), in meine gewohnte Umgebung zurückzukehren, dadurch, daß sie potentielle Vermieter und Arbeitgeber einschüchterten. Soviel also zur Meinungsfreiheit in der Brd und zur Leugnung politischer Verfolgung.
Ende Januar 2001 stürmte das SEK meine Wohnung in Dortmund und gab vor, sie seien auf der Suche nach einem Kameraden, der ebenso einem politischen Hetzprozeß zum Opfer fallen sollte.
Interessant war nur, daß dieser Kamerad bereits gefaßt war. Während nun ein weiterer Kamerad, dessen Haus ebenfalls widerrechtlich gestürmt und verwüstet wurde, auf Drängen des federführenden Staatschmutzes in Bochum dem Haftrichter vorgeführt wurde und wegen angeblicher „Fluchthilfe“ direkt in Haft genommen wurde ( die Staatschmützer wußten wohl , daß er Bewährung hatte, bei mir aber nicht ) , konnte ich nach wenigen Stunden im „Polizeigewahrsam“ mit weiteren Kameraden die karge Zelle wieder verlassen. Später machten die für mich eigentlich zuständigen Dortmunder Staatschmutzagenten die Bochumer „zur Sau“, weil sie weder die Dortmunder informiert hatten, noch mich dabehalten hatten. Da ich davon ausgehen mußte, ebenfalls noch für die unterstellte Kameradenhilfe in den Gesinnungskerker zu kommen und ich natürlich auch wieder arbeiten mußte, fuhr ich wieder zurück an meinen Wohnort, in die Niederlande.
In der Zwischenzeit liefen aber noch zwei Verhandlungen gegen mich, eine in Dortmund und eine in Berlin. 1 Jahr später wollte ich übers Wochenende nach England reisen zu einer Saalveranstaltung von Gesinnugsgenossen- der niederländische Zoll nahm mich aber aufgrund einer „Interpolfahndung“ fest und faselte was von „Terrorist“ und „schwerbewaffnet“- war aber nach der Durchsuchung meines Wochenendgepäcks sichtlich enttäuscht, da sie nicht mal eine gefährliche Nagelpfeile fanden. Nach 3 Wochen in Auslieferungshaft, beschloß dann das Gericht, daß ich unter Meldeauflagen daheim bleiben könne, bis über die Auslieferung beschlossen sei. Dies dauerte dann 14 Monate und einige Prozeßtage . Inhalt des dt. Auslieferungsbegehren waren 15 CDs ( Holocaustleugnung ) sowie eine Tätowierung ( verfassungswidrige Kennzeichen ) . Da der vorsitzende Richter beim „Hohen Rat der Niederlande“ aber mosaischen Glaubens war, ging er inhaltlich auf die wahnwitzige Anklage erst gar nicht ein und genehmigte die Auslieferung.
Nach meiner Auslieferung machte ich dann eine Rundreise durch die bundesdeutschen Gesinnungskerker ( 11 Stück durfte ich besichtigen ) und lernte mal wieder die Vorzüge des „freiesten Staates“ kennen.
So verurteilte man mich in Dortmund OHNE jeglichen Beweis für 15 CDs zu 10 Monaten Haft, der Richter begründete sein Urteil ( welches von lautstarken Protesten und Kopfschütteln begleitet wurde ) mit dem Satz: „Auch wenn wir keinen klaren Beweis für die Schuld des Angeklagten haben , so wäre es lebensfremd von seiner Unschuld auszugehen“ ! In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten – gilt also nur bei Verbrechern, nicht aber bei bösen Gesinnungstätern, die ja widerrechtlich und in gemeinster Weise 15CDs mit dem Lied „Wir wollen Beweise“ im Besitz gehabt haben könnten, immerhin fragt dieses gemeine Lied ja nach Beweisen , was eine Unverfrorenheit, leben wir doch schon in so einem wunderbaren Rechtsstaat ! Wer brauch denn da noch Beweise ? - In Berlin verlief es dann ähnlich: Für die böse Tätowierung, einen Totenkopf, bekam ich wiederum trotz erheblicher Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen vom politischen LKA ( die Linken kennen den auch zu Genüge für seine wahnwitzigen Aussagen ) 10 Monate. ( Miteinberechnet wurde eine alte Bewährungsstrafe von 6 Monaten für einen Spazierstock ). Doch dann geschah etwas, was besonders mich und meinen Anwalt überraschte: die Richterin hob die Haftbefehle auf und ich durfte wieder nach Hause ( sie hielt sich doch tatsächlich an die Gesetze und daß, obwohl ich ja bekennender Nationalsozialist bin ). Während meiner Rückreise rief ein Staatsanwalt meinen Anwalt an und erkundigte sich, in welchem Gesinnugskerker ich denn nun sei- woraufhin dieser ihm natürlich sagte: Wieso, der ist schon wieder aufm Weg nach Hause – was den StA aber gar nicht erfreute. Danach ( das war am 31.Juli 2003 ) hörte ich Nichts mehr von den Brd-Behörden. Am 25.November 2004 trat dann die „Verhaftungseinheit“ ( in etwa vergleichbar mit dem SEK ) gegen 4.15 Uhr in der Früh meine Wohnugstür ein und nahm mich halbnackt mit aufs Revier, wo ich dann in Papierkleidung auf meine sofort von meiner Gefährtin eingelieferten Wäsche warten durfte. Das Gericht in Amsterdam, sah die gesamte Maßnahme seitens der dt. Behörden und der nl. StA aber für sehr fragwürdig an und aufgrund meiner Lebensverhältnisse ( Arbeit, Wohnung, Beziehung ) konnte ich wieder nach Hause. Etwa 2 Wochen später legte die ndl. Staatsanwältin nach erheblichem Druck aus der Brd Berufung gegen meine Freilassung ein. Der Präsident des Verfassungsschmutzes in NRW hatte sich nämlich in einem Hetzbericht im niederländischen TV über meine Person ausgekotzt- das Übrige taten dann die Zeitungen, die mich als „Terroristen“ abstempelten (ihre Quelle war die AntiFa , daher natürlich sehr zuverlässig ) . Wiederum sah das Gericht aber keinerlei Veranlassung mich bis zur Hauptverhandlung einzusperren. An meinen Lebensverhältnissen hatte sich ja Nichts geändert und ich war ja auch zur Verhandlung erschienen.
Die Hauptverhandlung fand am 21.Janaur statt. Inhaltlich ging es nur um die Rechtmäßigkeit der Auslieferung bzw. Überstellung nach dem neuen EU-Überlieferungsgesetz und ob die verbleibende Haftzeit denn auch dem Minimum entspricht. Von insgesamt 5 Punkten blieben 2 über, wovon einer nicht mehr dem Reststrafenminimum von 4 Monaten entspricht, da ich ja schon ein paar Monate gesessen habe. Ich schreibe diesen Bericht nun einen Tag vor der Urteilsverkündung- da ich wenig Hoffnung habe, daß ein niederländisches Gericht die Unrechtmäßigkeit eines bundesdeutschen Gerichtes bemängelt.Da ich die Zensur in den Gesinnungskerkern der Brd kenne, bin ich also gezwungen, diesen Bericht nun schon zu schreiben. Wenn dieser Bericht veröffentlicht wird, ist das Gericht in Amsterdam dem Druck der Brd gewichen und hat mich in Haft gesteckt. Die weltweite Verfolgung politisch Andersdenkender ist längst keine Zukunftsmusik, George Orwells Roman „1984“ die bittere Realität. Weltweiter Widerstand unerläßlich !
Egal wiesehr ein Bundeskanzler von [zensiert] Gnaden auch ruft, daß man jeden Deutschen weltweit für die geschichtliche Wahrheit verfolgen wird, ein Ding ist sicher:
Der Kampf geht weiter.
Feuer und Flamme für die Brd
Autor/Quelle: Michael Krick
„Back to the roots“ – oder- europaweite Verfolgung
Diese Nachricht wurde am 31.01.2005 veröffentlicht
Wieder einmal ist es soweit, ich wurde wiederum ausgeliefert. Hintergrund : 2 europäische Haftbefehle aufgrund politisch-motivierter Urteile
Kurz zur Vorgeschichte: Im Dezember 2000 bekam ich eine Stelle in den Niederlanden, aufgrund der desolaten Lage in der Brd war dies die einzige Möglichkeit mittelfristig wieder in einer Lohnbeschäftigung zu stehen, nachdem der Staats- und Verfassungsschmutz mir zuvor mehrere Möglichkeiten verbaut hatte, nach einer 18monatigen-Freiheitsstrafe für „politische Delikte“ ( darunter „Verunglimpfung des Staates“- wie man den noch verunglimpfen soll ist mir bis heute unbegreiflich, sowie Verwendung altgermanischer Runen – soviel zur Aufrechterhaltung der eigenen Kultur in diesem System und „Volksverhetzung“ weil ich einen Brief eines amerikanischen Verfassungsvaters veröffentlich hatte in welchem dieser die Eigenschaften einer „auserwählten“ Gruppe zutreffend beschrieb), in meine gewohnte Umgebung zurückzukehren, dadurch, daß sie potentielle Vermieter und Arbeitgeber einschüchterten. Soviel also zur Meinungsfreiheit in der Brd und zur Leugnung politischer Verfolgung.
Ende Januar 2001 stürmte das SEK meine Wohnung in Dortmund und gab vor, sie seien auf der Suche nach einem Kameraden, der ebenso einem politischen Hetzprozeß zum Opfer fallen sollte.
Interessant war nur, daß dieser Kamerad bereits gefaßt war. Während nun ein weiterer Kamerad, dessen Haus ebenfalls widerrechtlich gestürmt und verwüstet wurde, auf Drängen des federführenden Staatschmutzes in Bochum dem Haftrichter vorgeführt wurde und wegen angeblicher „Fluchthilfe“ direkt in Haft genommen wurde ( die Staatschmützer wußten wohl , daß er Bewährung hatte, bei mir aber nicht ) , konnte ich nach wenigen Stunden im „Polizeigewahrsam“ mit weiteren Kameraden die karge Zelle wieder verlassen. Später machten die für mich eigentlich zuständigen Dortmunder Staatschmutzagenten die Bochumer „zur Sau“, weil sie weder die Dortmunder informiert hatten, noch mich dabehalten hatten. Da ich davon ausgehen mußte, ebenfalls noch für die unterstellte Kameradenhilfe in den Gesinnungskerker zu kommen und ich natürlich auch wieder arbeiten mußte, fuhr ich wieder zurück an meinen Wohnort, in die Niederlande.
In der Zwischenzeit liefen aber noch zwei Verhandlungen gegen mich, eine in Dortmund und eine in Berlin. 1 Jahr später wollte ich übers Wochenende nach England reisen zu einer Saalveranstaltung von Gesinnugsgenossen- der niederländische Zoll nahm mich aber aufgrund einer „Interpolfahndung“ fest und faselte was von „Terrorist“ und „schwerbewaffnet“- war aber nach der Durchsuchung meines Wochenendgepäcks sichtlich enttäuscht, da sie nicht mal eine gefährliche Nagelpfeile fanden. Nach 3 Wochen in Auslieferungshaft, beschloß dann das Gericht, daß ich unter Meldeauflagen daheim bleiben könne, bis über die Auslieferung beschlossen sei. Dies dauerte dann 14 Monate und einige Prozeßtage . Inhalt des dt. Auslieferungsbegehren waren 15 CDs ( Holocaustleugnung ) sowie eine Tätowierung ( verfassungswidrige Kennzeichen ) . Da der vorsitzende Richter beim „Hohen Rat der Niederlande“ aber mosaischen Glaubens war, ging er inhaltlich auf die wahnwitzige Anklage erst gar nicht ein und genehmigte die Auslieferung.
Nach meiner Auslieferung machte ich dann eine Rundreise durch die bundesdeutschen Gesinnungskerker ( 11 Stück durfte ich besichtigen ) und lernte mal wieder die Vorzüge des „freiesten Staates“ kennen.
So verurteilte man mich in Dortmund OHNE jeglichen Beweis für 15 CDs zu 10 Monaten Haft, der Richter begründete sein Urteil ( welches von lautstarken Protesten und Kopfschütteln begleitet wurde ) mit dem Satz: „Auch wenn wir keinen klaren Beweis für die Schuld des Angeklagten haben , so wäre es lebensfremd von seiner Unschuld auszugehen“ ! In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten – gilt also nur bei Verbrechern, nicht aber bei bösen Gesinnungstätern, die ja widerrechtlich und in gemeinster Weise 15CDs mit dem Lied „Wir wollen Beweise“ im Besitz gehabt haben könnten, immerhin fragt dieses gemeine Lied ja nach Beweisen , was eine Unverfrorenheit, leben wir doch schon in so einem wunderbaren Rechtsstaat ! Wer brauch denn da noch Beweise ? - In Berlin verlief es dann ähnlich: Für die böse Tätowierung, einen Totenkopf, bekam ich wiederum trotz erheblicher Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Zeugen vom politischen LKA ( die Linken kennen den auch zu Genüge für seine wahnwitzigen Aussagen ) 10 Monate. ( Miteinberechnet wurde eine alte Bewährungsstrafe von 6 Monaten für einen Spazierstock ). Doch dann geschah etwas, was besonders mich und meinen Anwalt überraschte: die Richterin hob die Haftbefehle auf und ich durfte wieder nach Hause ( sie hielt sich doch tatsächlich an die Gesetze und daß, obwohl ich ja bekennender Nationalsozialist bin ). Während meiner Rückreise rief ein Staatsanwalt meinen Anwalt an und erkundigte sich, in welchem Gesinnugskerker ich denn nun sei- woraufhin dieser ihm natürlich sagte: Wieso, der ist schon wieder aufm Weg nach Hause – was den StA aber gar nicht erfreute. Danach ( das war am 31.Juli 2003 ) hörte ich Nichts mehr von den Brd-Behörden. Am 25.November 2004 trat dann die „Verhaftungseinheit“ ( in etwa vergleichbar mit dem SEK ) gegen 4.15 Uhr in der Früh meine Wohnugstür ein und nahm mich halbnackt mit aufs Revier, wo ich dann in Papierkleidung auf meine sofort von meiner Gefährtin eingelieferten Wäsche warten durfte. Das Gericht in Amsterdam, sah die gesamte Maßnahme seitens der dt. Behörden und der nl. StA aber für sehr fragwürdig an und aufgrund meiner Lebensverhältnisse ( Arbeit, Wohnung, Beziehung ) konnte ich wieder nach Hause. Etwa 2 Wochen später legte die ndl. Staatsanwältin nach erheblichem Druck aus der Brd Berufung gegen meine Freilassung ein. Der Präsident des Verfassungsschmutzes in NRW hatte sich nämlich in einem Hetzbericht im niederländischen TV über meine Person ausgekotzt- das Übrige taten dann die Zeitungen, die mich als „Terroristen“ abstempelten (ihre Quelle war die AntiFa , daher natürlich sehr zuverlässig ) . Wiederum sah das Gericht aber keinerlei Veranlassung mich bis zur Hauptverhandlung einzusperren. An meinen Lebensverhältnissen hatte sich ja Nichts geändert und ich war ja auch zur Verhandlung erschienen.
Die Hauptverhandlung fand am 21.Janaur statt. Inhaltlich ging es nur um die Rechtmäßigkeit der Auslieferung bzw. Überstellung nach dem neuen EU-Überlieferungsgesetz und ob die verbleibende Haftzeit denn auch dem Minimum entspricht. Von insgesamt 5 Punkten blieben 2 über, wovon einer nicht mehr dem Reststrafenminimum von 4 Monaten entspricht, da ich ja schon ein paar Monate gesessen habe. Ich schreibe diesen Bericht nun einen Tag vor der Urteilsverkündung- da ich wenig Hoffnung habe, daß ein niederländisches Gericht die Unrechtmäßigkeit eines bundesdeutschen Gerichtes bemängelt.Da ich die Zensur in den Gesinnungskerkern der Brd kenne, bin ich also gezwungen, diesen Bericht nun schon zu schreiben. Wenn dieser Bericht veröffentlicht wird, ist das Gericht in Amsterdam dem Druck der Brd gewichen und hat mich in Haft gesteckt. Die weltweite Verfolgung politisch Andersdenkender ist längst keine Zukunftsmusik, George Orwells Roman „1984“ die bittere Realität. Weltweiter Widerstand unerläßlich !
Egal wiesehr ein Bundeskanzler von [zensiert] Gnaden auch ruft, daß man jeden Deutschen weltweit für die geschichtliche Wahrheit verfolgen wird, ein Ding ist sicher:
Der Kampf geht weiter.
Feuer und Flamme für die Brd
Autor/Quelle: Michael Krick