Turk Hunter
July 16th, 2004, 09:57 AM
National masochistic judge awards sub-Humans continued mail plundering in Berlin Zoo.
The German Post wanted to set up a video camera surveillance system in their Berlin sorting department, because of customer complaints about mail gone missing on a continual basis. The postal union challenged this proposal in court and won. I wonder what the outcome of this trial would be, if only ethnic Germans were hired to work at a German post office. A positive ruling, in this case, would have resulted in labeling this judge a racist.
In any event, this is a victory for the neo-Trojan Horse.
Auf Deutsch:
Badische Zeitung 3. 7. 2004
Kontrolle verboten
Nein zu Videoaufnahmen
Die dauerhafte Videoüberwachung einer Belegschart ohne Verdacht ist unverhältnismäßig. Die Deutsche Post AG scheiterte in dieser Woche vor dem Bundesarbeitsgericht mit der Einrührung einer Videoanlage in einem Briefverteilungszentrum in Berlin. Die obersten Arbeitsrichter in Erfurt sehen darin einen erheblichen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer (AZ.: 1ABR21/03).
Eine dauerhafte, verdachtsunabhängige Überwachung der Belegschaft sei in diesem Fall unverhältnismäßig. Die Deutsche Post wollte mit der Videoanlage die Briefverluste in einer Halle mit 650 Arbeitnehmern verringern. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung und rief eine Einigungsstelle an. Diese gab grünes Licht für die Einrichtung.
Der Betriebsrat klagte dagegen, wurde aber bei den Vorinstanzen abgewiesen. Die sichtbar angebrachten Kameras in der Halle sollten wöchentlich bis zu 50 Stunden eingesetzt werden. Für die Arbeitnehmer war nicht erkennbar, wann die Kameras laufen. Die Aufzeichnungen sollten aber nach Angaben der Post spätestens nach acht Wochen gelöscht werden. gms
The German Post wanted to set up a video camera surveillance system in their Berlin sorting department, because of customer complaints about mail gone missing on a continual basis. The postal union challenged this proposal in court and won. I wonder what the outcome of this trial would be, if only ethnic Germans were hired to work at a German post office. A positive ruling, in this case, would have resulted in labeling this judge a racist.
In any event, this is a victory for the neo-Trojan Horse.
Auf Deutsch:
Badische Zeitung 3. 7. 2004
Kontrolle verboten
Nein zu Videoaufnahmen
Die dauerhafte Videoüberwachung einer Belegschart ohne Verdacht ist unverhältnismäßig. Die Deutsche Post AG scheiterte in dieser Woche vor dem Bundesarbeitsgericht mit der Einrührung einer Videoanlage in einem Briefverteilungszentrum in Berlin. Die obersten Arbeitsrichter in Erfurt sehen darin einen erheblichen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmer (AZ.: 1ABR21/03).
Eine dauerhafte, verdachtsunabhängige Überwachung der Belegschaft sei in diesem Fall unverhältnismäßig. Die Deutsche Post wollte mit der Videoanlage die Briefverluste in einer Halle mit 650 Arbeitnehmern verringern. Der Betriebsrat verweigerte die Zustimmung und rief eine Einigungsstelle an. Diese gab grünes Licht für die Einrichtung.
Der Betriebsrat klagte dagegen, wurde aber bei den Vorinstanzen abgewiesen. Die sichtbar angebrachten Kameras in der Halle sollten wöchentlich bis zu 50 Stunden eingesetzt werden. Für die Arbeitnehmer war nicht erkennbar, wann die Kameras laufen. Die Aufzeichnungen sollten aber nach Angaben der Post spätestens nach acht Wochen gelöscht werden. gms